Allgemeine Geschäftsbedingungen Net-Work-Systems
§ 1 Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Exchange Hosting, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners (Kunden) widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
(2) Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 2 Vertragsabschluss / Vertragsgegenstand, Vertragsänderung
(1) Unsere Angebote im Onlineshop dienen der Abgabe eines Kaufangebotes durch den Kunden. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbes erwerben möchte (Vertragsangebot). Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Käufer von uns per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme erfolgt ausdrücklich mündlich oder schriftlich oder konkludent durch Zusendung der Ware. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Sie bestellen in unserem Shop über das Internet, indem Sie
- Artikel in den Warenkorb legen
- anschließend den Button “Kasse“ anklicken
- nach Eingabe der Versandinformationen sowie Adresse auf den Button
“weiter“ klicken
- dann die Zahlungsweise auswählen, das Feld “AGB-gelesen und
akzeptiert“ anklicken
sowie auf “weiter“ klicken
- dann die Versandadresse, die Produkte, Rechnungsadresse sowie
Zahlungsinformationen noch einmal abschließend bestätigen und am
Ende auf den Button "Bestellen" klicken um die Bestellung endgültig
abzusenden.
Sie können gerne auch telefonisch bestellen bei unserer Bestell-Hotline unter der Telefonnummer: 05138 613201
(14 Cent / Min. aus dem Festnetz der deutschen Telekom, ggf. Abw. Mobilfunktarif).
Zusätzlich zum Onlineshopbereich werden Lieferverträge, Wartungsverträge und Aufträge zur Gestaltung von Webauftritten, Exchange Hosting sowie Aufträge für Designgestaltungen übernommen. Für diese Verträge wird auf Anfrage ein Angebot durch Net-Work-Systems erstellt, dem der Kunde zustimmen muss. Nach schriftlicher Zustimmung durch den Kunden ist ein entsprechender Vertrag zustande gekommen.
Die Auftragsannahme seitens Net-Work-Systems erfolgt per Fax, telefonisch, mündlich sowie per E-mail.
(2) Für den Fall, dass die Ware für einen erheblichen Zeitraum seitens des Herstellers nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, können wir die Bestellung nicht durchführen und behalten uns den Rücktritt vor. Hiervon werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
(3) Net-Work-Systems stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem, bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Server, zur Verfügung (beides nachfolgend einheitlich als "Server" bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet Net-Work-Systems sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das vom Net-Work-Systems zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen.
Net-Work-Systems gewährleistet eine Erreichbarkeit von 99,0% im Jahresdurchschnitt.
Net-Work-Systems ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Server selbst zurückzuführen ist. Net-Work-Systems ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
(4) Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Server zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
(5) Net-Work-Systems bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder Net-Work-Systems aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von Net-Work-Systems, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden.
Net-Work-Systems wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
(6) Net-Work-Systems hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
(7) Net-Work-Systems kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). Net-Work-Systems hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
§ 3 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Net-Work-Systems
Dimitrios Kariofillis
Am Wallgraben 2
31319 Sehnde
widerruf@net-work-systems.de
Fax: 05138-7029961
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Vertragslaufzeit, -beendigung, Einstellung der Hosting und Exchange Hosting Leistung
(1) Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag keine befristete Laufzeit und kann 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Net-Work-Systems insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
- der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
- der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags-oder Rechtsverletzung. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für Net-Work-Systems unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall:
- bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen,
wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten
im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich
urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik,
Videos etc.);
- bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von
Net-Work-Systems oder anderer Kunden von Net-Work-Systems durch
den Kunden.
(3) Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
(4) Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Net-Work-Systems zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist Net-Work-Systems nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.
§ 5 Allgemeine Pflichten des Kunden
(1) Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von Net-Work-Systems zur Verfügung stellt.
Net-Work-Systems ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die vom Net-Work-Systems zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und Net-Work-Systems unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Net-Work-Systems seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle an Net-Work-Systems mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an Net-Work-Systems per Post, Fax oder E-Mail zu aktualisieren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Net-Work-Systems unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
(5) Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von Net-Work-Systems, soweit diese rechtzeitig durch Net-Work-Systems angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.
§ 6 Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel
(1) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Net-Work-Systems im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe ("Registrar") lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. ".DE") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die Net-Work-Systems dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant"), des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C") und des technischen Ansprechpartners ("tech-Admin") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an Net-Work-Systems per Post, Fax oder E-Mail zu aktualisieren.
(3) Net-Work-Systems wird nach Vertragsabschluß die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Net-Work-Systems ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Net-Work-Systems hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Net-Work-Systems übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von seitens Net-Work-Systems darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von Net-Work-Systems. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
(4) Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
(5) Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org und .info als E-Mail Adresse des Admin-C eine E-Mail Adresse von Net-Work-Systems eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
(6) Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
(7) Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch Net-Work-Systems verschuldet worden ist.
(8) Bei allen über Net-Work-Systems Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. ".DE") anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server betreffende Vertragsverhältnis (Ziffer 2.3) wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Schriftform. Kann Net-Work-Systems dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen ("CLOSE"). Net-Work-Systems behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, Net-Work-Systems unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
(10) Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter.
(11) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von Net-Work-Systems, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung von Net-Work-Systems gestattet:
- Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
- Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
- ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein
vom Net-Work-Systems zur Verfügung gestelltes Chat-System.
(12) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG (Teledienstegesetz) und des MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag), vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.
(13) Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem von Net-Work-Systems abgelegt sind und nur mittels einer über Net-Work-Systems registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.
§ 7 E-Mail-Empfang und –versand bei Exchange Hosting
(1) Net-Work-Systems hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 10 MB.
(2) Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. "Spam") über die Systeme bzw. Server des Providers sowie über diesen registrierte Domains versenden oder mittels "Spam" über die von Net-Work-Systems registrierte Domainnamen bzw. bei diesem gehostete Inhalte bewerben. Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. hierzu §3 Absatz 1 TDDSG) (Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden.
§ 8 Bestimmungen zum Rücktritt
Vor Auftragsdurchführung behält sich Net-Work-Systems das Recht zum Rücktritt (Stornierung) vom Vertrag vor.
Ist im Zeitpunkt der Stornierung durch den Kunden bereits eine Teillieferung erfolgt, so kann Net-Work-Systems neben den genannten Stornierungskosten für die gelieferten Waren und Dienstleistungen nachträglich den Preis in Rechnung stellen, der der verringerten Liefermenge entspricht.
§ 9 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über, wenn dieser Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Im übrigen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung zum Zwecke der Zustellung an den Käufer das Lager von Net-Work-Systems verlassen hat oder sobald diese an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Die Gefahr geht mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über, falls der Versand auf dessen Wunsch verzögert wird.
§ 10 Gewährleistung
(1) Wir leisten Gewähr für Mängel der Ware zunächst durch Nacherfüllung. Von der Gewährleistung nicht umfasst sind natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung der Ware.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht nicht zu.
(3) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(4) Net-Work-Systems gewährt auf seine Produkte eine Garantiezeit von 24 Monaten sowie 36 Monaten bei Modellen der Business-Klasse, die immer gesondert bei der Angeboterstellung angegeben wird. Hiervon bleiben Herstellergarantien unberührt.
(5) Abbildungen von Produkten und ihren Verpackungen sind nicht maßstabsgetreu.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Net-Work-Systems.
(2) Der Käufer hat uns bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Net-Work-Systems seine Eigentumsrechte geltend machen kann.
§ 12 Verzug/Mahnung/Rücklastschrift
(1) Für die nach Verzugseintritt entstehenden Mahnkosten berechnen wir eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 € je durchgeführter Zahlungserinnerung bzw. Mahnung, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese Aufwendungen nicht oder nicht wesentlich niedriger entstanden sind. Bei Eintritt des Verzugs ist der fällige Betrag mit 5 % -Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer iSv. § 14 I BGB hat die fällige Forderung ab Verzugseintritt mit einem Prozentsatz i.H.v. 8 % -Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Hiervon bleiben weitergehende Kosten für die Durchführung unserer Ansprüche durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro unberührt.
(2) Sollte eine Abbuchung des jeweiligen Rechnungsbetrages vom Konto des Kunden per Lastschriftverfahren nicht möglich sein, da das Konto des Kunden nicht gedeckt ist und es dadurch zu einer Rücklastschrift kommt, so ist Net-Work-Systems berechtigt die ihr in einem solchen Fall seitens ihrer Bank in Rechnung gestellten 15,00 € vom Kunden Erstattung zu verlangen.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Entgeltzahlung mehr als 20 Tage in Verzug, ist Net-Work-Systems berechtigt, den Account zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.
§ 13 Preise
(1) Die angegebenen Euro-Preise (€) verstehen sich sämtlich inklusive deutscher Mehrwertsteuer (je nach Produkt 7 % bzw. 19 %) und exklusive Versand und Verpackung. Die ausgewiesenen Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.
(2) Im Falle der Änderung von Preisen, die sich zum Nachteil des Verbrauchers auswirken, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Zusätzlich werden die unten genannten Versandkosten berechnet.
(3) Es bestehen für den Verbraucher nach seiner Wahl die Möglichkeit zur Zahlung per Vorkasse sowie PayPal.
(4) Für Unternehmer besteht zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung. Regelmäßiges Zahlungsziel sind insoweit 8 Tage ab Rechnungszugang.
(5) Bei Bestellvolumina von mehr als 2.000,00 € willigt der Kunde ein, dass die Firma Net-Work-Systems eine Bonitätsabfrage bei der Firma InfoScore tätigen darf.
(6) Net-Work-Systems ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 3 %. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Net-Work-Systems ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht Net-Work-Systems ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 14 Urheberrechtsinformationen
(1) Hinweise
Net-Work-Systems respektiert das geistige Eigentum Dritter und erwartet von Ihnen, dies ebenfalls zu tun. Wenn Sie Kenntnis davon haben oder den Verdacht haben, dass eine Nutzung des Service, der Computerspiele und/oder des Materials eine Urheberrechtsverletzung darstellt, senden Sie bitte eine Nachricht an den Kundensupport von Net-Work-Systems, indem Sie den Anweisungen folgen, die im Service und/oder auf der Webseite von Net-Work-Systems angegeben sind. Eine Mitteilungspflicht wird hierdurch jedoch nicht begründet.
(2) Bei der Erstellung von Webauftritten und insbesondere bei der Designgestaltung seitens Net-Work-Systems erwirbt der Kunde das Recht, dass von Net-Work-Systems erstellte Logo bzw. Seitenlayout nur für die eigentliche Sache ohne gesonderte Zustimmung seitens Net-Work-Systems und nur für den vertraglich bestimmten Zweck zu benutzen.
§ 15 Patente und Marken
(1) Alle Marken, Unternehmenskennzeichen, Werbeslogans, Logos und andere Herkunftshinweise, die im Service erscheinen oder im Zusammenhang mit dem Service stehen, gehören Net-Work-Systems und/oder seinen Konzerngesellschaften, Lizenzgebern und/oder Lizenznehmern.
(2) Sie dürfen diese Kennzeichen ohne die vorherige schriftliche Gestattung des Kennzeicheninhabers nicht kopieren, wiedergeben, vervielfältigen, verändern oder nutzen.
§ 16 Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum
(1)Wenn Net-Work-Systems eine Mitteilung mit der Behauptung erhält, Sie würden die Rechte am geistigen Eigentum von Net-Work-Systems oder einem Dritten verletzen, oder wenn Net-Work-Systems einen entsprechenden begründeten Verdacht hat, kann Net-Work-Systems Ihr Nutzerkonto vorübergehend oder endgültig sperren. Von einer solchen Sperre werden Sie unter Angabe der zur Sperre führenden Gründe unverzüglich informiert.
§ 17 Links
(1) Der Service kann Links auf die Webseiten Dritter enthalten, die nicht Net-Work-Systems gehören und nicht von Net-Work-Systems betrieben werden. Net-Work-Systems ist nicht verantwortlich für die Zugänglichkeit dieser Webseiten oder ihren Inhalt und distanziert sich ausdrücklich hiervon.
(2) Sie erklären sich damit einverstanden, dass Net-Work-Systems nicht verantwortlich ist und nicht haftet, weder unmittelbar noch mittelbar, für irgendeinen Verlust oder Schaden, der tatsächlich oder angeblich verursacht ist durch Ihre Nutzung von oder Ihr Vertrauen auf irgendeinen Inhalt einer solchen Webseite oder durch Waren oder Dienstleistungen, die über eine solche Webseite erhältlich sind.
§ 18 Leistungsstörungen
(1) Für Leistungsstörungen ist Net-Work-Systems nur verantwortlich, soweit diese die von ihm nach Ziffer 2 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist Net-Work-Systems nicht verantwortlich.
(2) Störungen hat Net-Work-Systems im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Net-Work-Systems für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen ("Störungsmeldung"). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Net-Work-Systems eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 19.
(3) Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer 6.11) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist Net-Work-Systems von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Net-Work-Systems verschuldet.
§ 19 Haftung
(1) Unabhängig von der Art der Pflichtverletzung sind Schadensersatzansprüche, einschließlich solcher, die aus einer unerlaubten Handlung seitens Net-Work-Systems resultieren, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.
(2) Der in Abs. 1 konstituierte Haftungsausschluss bzw. -beschränkung gilt nicht für aus arglistigem Verhalten von Net-Work-Systems resultierende Ansprüche, sowie bei Ansprüchen, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
(3) Soweit eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss zu unseren Gunsten greift, gilt dies ebenso für Arbeitnehmer, Angestellte, Vertreter und Erfüllungshilfen von Net-Work-Systems.
(4) Bei einem vom Net-Work-Systems verschuldeten Datenverlust, haftet Net-Work-Systems ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
(5) Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
§ 20 Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe
(1) Soweit die Voraussetzungen einer Sperrung des Accounts gegeben sind, ist Net-Work-Systems zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen von Net-Work-Systems. Net-Work-Systems wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird er im Falle einer Sperrung aufgrund der Inhalte, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Net-Work-Systems setzt den Kunden über die Sperrung unter Angabe des Grundes in Kenntnis. Net-Work-Systems genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain, ist Net-Work-Systems berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
(2) Erfolgt die Sperrung aufgrund Zahlungsverzuges nach Ziffer 12.3 ist Net-Work-Systems berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen ("Sperr- und Entsperrgebühr").
(3) Erlangt Net-Work-Systems selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 6.4, 6.11, 6.12, 6.13, 7.2, der nicht offensichtlich ist Kenntnis oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist Net-Work-Systems zur Sperrung berechtigt. Net-Work-Systems hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde Net-Work-Systems gegenüber eine schriftliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Inhalte abgegeben und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von Net-Work-Systems für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.
(4) Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist Net-Work-Systems zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde entsprechend Ziffer 20.3 Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Net-Work-Systems abgegeben hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes, beträgt aber mindestens 5.000,00 EUR. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist Net-Work-Systems berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen ("Sperr- und Entsperrgebühr").
(5) Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 6.4, 6.11, 6.12, 6.13, 7.2, kann Net-Work-Systems vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.000,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass Net-Work-Systems ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann Net-Work-Systems anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer verschuldens- und vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es Net-Work-Systems offen einen weitergehenden Schadens gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
(6) Soweit Net-Work-Systems von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Net-Work-Systems von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten von Net-Work-Systems. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
§ 21 Datenschutzgrundsätze
Eine Kopie der Datenschutzgrundsätze, die ausdrücklich zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht werden, ist zugänglich unter: http://www.net-work-systems.de/datenschutzbestimmungen
(1) Ihre Daten wird Kaldona ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung erfragen, speichern und verwenden, es sei denn, Sie möchten weitere Serviceleistungen erhalten. Dazu werden wir dann an entsprechender Stelle Ihre Zustimmung einholen. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
- Anlegen eines Kundenkontos, damit Sie beim nächsten Einkauf nicht erneut Ihren Namen und Ihre Anschrift eingeben müssen. Wenn Sie das nächste Mal unseren Shop besuchen, geben Sie zu Beginn des Bestellprozesses einfach Ihren Benutzernamen und das Passwort ein. Danach wird Ihr Name und Ihre Anschrift automatisch in das Bestellformular geladen.
(2) Auf Verlangen werden wir Ihnen unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person oder Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten erteilen. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie bitte eine Nachricht an
Ebenso sind wir verpflichtet, auf Verlangen, die über Sie gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen. Sollten Sie noch Fragen zum Thema Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an:
Dimitrios Kariofillis, Am Wallgraben 2, 31319 Sehnde.
(3) Verwendung von Cookies
Um unseren Warenkorb nutzen zu können, muss Ihr Browser temporäre Cookies zulassen! Von Net-Work-Systems werden Cookies für folgende Zwecke verwendet:
- damit Sie Ihren Warenkorb während Ihrer Sitzung mit Bestellungen
auffüllen und verwalten können, damit wir Sie bei zukünftigen Besuchen wiedererkennen, um Ihre gewünschten Voreinstellungen im Warenkorb (Zahlungs- und Lieferart) anzuzeigen, damit wir unsere Seite noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kunden zuschneiden können.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir in keinem Fall über Cookies gesammelte Daten mit Ihren persönlichen Daten in Verbindung bringen!
Die eingesetzten Cookies sind "sitzungsbezogen": Sie verbleiben nicht auf Ihrem Computer. Verlassen Sie unsere Seiten, wird auch der temporäre Cookie verworfen. Mit Hilfe der zusammengetragenen Informationen können wir Nutzungsmuster und -strukturen unserer Website analysieren. Auf diese Weise können wir unsere Website immer weiter optimieren, indem wir den Inhalt oder die Personalisierung verbessern und die Nutzung vereinfachen.
Die meisten Browser akzeptieren Cookies standardmäßig. Sie können in den Sicherheitseinstellungen temporäre und gespeicherte Cookies unabhängig voneinander zulassen oder verbieten. Wenn Sie Cookies deaktivieren stehen Ihnen unter Umständen bestimmte Features auf unserer Site nicht zur Verfügung und einige Webseiten werden möglicherweise nicht richtig angezeigt.
Ein "Cookie" ist eine kleine Datendatei, die von uns auf Ihren Computer übertragen wird, wenn Sie auf unserer Site surfen. Ein Cookie kann nur Informationen enthalten, die wir selbst an Ihren Rechner senden - private Daten lassen sich damit nicht auslesen. Wenn Sie die Cookies auf unserer Site akzeptieren, haben wir keinen Zugriff auf Ihre persönlichen Informationen, aber mit Hilfe der Cookies können wir Ihren Computer identifizieren.
§ 22 Unterlassungsangebot
Sollte jemand seine Rechte durch eine Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung auf dieser oder anderen unserer Seiten verletzt sehen, bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme. Wir werden die entsprechenden Inhalte umgehend entfernen. Somit sind sowohl ein anwaltlicher Rat als auch eine kostenpflichtige Abmahnung nicht erforderlich!
§ 23 Entsorgung von alten Batterien und Elektroschrott
Am 24.03.2006 trat eine neue Regelung in Kraft: Verbraucher können und sollen ab diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe bieten wir unseren Kunden an, ihre verbrauchten Batterien bei uns abzugeben.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Net-Work-Systems weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Hannover. Net-Work-Systems behält sich vor, gerichtliche Schritte gegen Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Für Verbraucher ist deren allgemeiner Gerichtsstand (Wohnsitz) maßgeblich.
§ 25 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Soweit diese Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(Stand: 17.05.2011)